Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – Infoabend in St. Pius mit Stephanie Lanzl und Ines Westphal
Es kann so schnell gehen – ein schwerer Unfall zum Beispiel oder ein Schlaganfall, wo selbstständiges Handeln nicht mehr möglich ist. Hilfreich kann hier eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung sein. Tipps dazu gaben Stephanie Lanzl und Ines Westphal von der Kreisstelle der Caritas in Ingolstadt.
Gekommen waren sie auf Einladung der KEB ins Pfarrheim St. Pius, wo viele interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer an der Veranstaltung teilnahmen. Stephanie Lanzl sprach über die Vorsorgevollmacht und zeigte zunächst, worum es dabei geht – auf den Punkt gebracht: Sie gibt einer oder mehreren von mir bestimmten Personen die Vollmacht, Rechtsgeschäfte zu tätigen, wenn ich es nicht mehr kann In diese Bereiche fallen die Vermögensverwaltung, dann die Frage nach therapeutischen Maßnahmen, seien es ambulante oder stationäre, Mietangelegenheiten oder auch die Vertretung bei Behördengängen, zum Beispiel beim Finanzamt. Der Bevollmächtigte muss volljährig und geschäftsfähig sein, es sollte eine Person meines Vertrauens sein, die sich auch durchsetzen kann. Möglich ist es auch, mehrere Bevollmächtigte zu bestellen. Das kann aber dann zu Problemen führen, wenn diese unterschiedlicher Meinung sind, denn am Ende muss eine einmütige Entscheidung stehen. Die Vollmacht muss in schriftlicher Form vorliegen.
Stefanie Lanzl machte auch deutlich, dass immer dann, wenn eine solche Vollmacht fehlt, von Gesetzes wegen ein Betreuer bestellt wird. Und das ist dann nicht zwingend die Ehepartnerin, der Ehepartner oder ein Kind, zu dem man besonderes Vertrauen hat. Neben der Vorsorgevollmacht ist allerdings auch eine Betreuungsverfügung möglich, bei der kein Betreuer bestimmt wird, sondern der Wunsch dahnach ausgesprochen wird. Wer mehr zur Vorsorgevollmacht wissen möchte, kann sich bei der Caritas auch beraten lassen. Dabei fallen keine Kosten an. Überhaupt ist grundsätzlich die Vorsorgevollmacht gratis. Hohe Kosten fallen allerdings bei einer notariellen Beglaubigung an, die aber nur in besonderen Fällen notwendig ist. Möglich ist auch eine öffentlich rechtliche Beglaubigung, die gerade einmal zehn Euro kostet. Mehr Informationen zur Vorsorgevollmacht findet man im Internet hier
Über die Patientenverfügung sprach Ines Westphal. Hier geht es vor allem darum, ob ein Patient am Ende seines Lebens noch medizinisch therapeutische Behandlungen wünscht, oder ob man darauf verzichten und statt dessen seinen Sterbeprozess begleiten sollte. Die Patientenverfügung ermöglicht es hier, dass eine Entscheidung getroffen wird, die vom Patienten gewollt ist und vorher von ihm selbst schriftlich fixiert worden ist. Wenn eine solche Verfügung fehlt kann es zu einem langwierigen und schwierigen Entscheidungsprozess kommen: Zunächst werden die Angehörigen befragt, so dass ein mutmaßlicher Wille des Patienten herausgefunden werden kann, der sich aus früheren Äußerungen eruieren lässt. Wenn es hier zu keinem Ergebnis kommt, hat das objektive Wohl des Patienten Vorrang – wobei oftmals lebensverlängernde Maßnahmen Priorität haben. In der Patientenverfügung kann bestimmt werden, ob lebenserhaltende Maßnahmen ergriffen werden sollen oder nicht, eine Wiederbelebung oder künstliche Ernährung . Ebenso geht es darum, ob eine Begleitung im Sterbeprozess, etwa durch einen Priester, erwünscht ist. Die Patientenverfügung gilt ein für alle Mal. Ines Westphal empfahl allerdings, sie regelmäßig – alle ein bis zwei Jahre – zu erneuern.
Weitere Informationen gibt es auf dieser Website
Und auch hier stehen die Caritasberaterinnen Stephanie Lanzl und Ines Westphal zu einem persönlichen Gespräch gern zur Verfügung. Es sei auch darauf hingewiesen, dass dieser Artikel eine Beratung nicht ersetzen kann. Mehr Informationen auf dieser Website
Text und Bilder: © Raymund Fobes